Allgemeine Geschäftsbedingungen
& Studienregularien BSc

 
 

Hinweis: Für die bessere Lesbarkeit wird in diesem Dokument nicht ausdrücklich in geschlechterspezifische Personenbezeichnungen differenziert. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.

§ 1 Anmeldung und Teilnahme

1. Voraussetzungen für die Teilnahme an den Bildungsangeboten der ZVA-Akademie sind der rechtzeitige Nachweis für das Vorliegen der Zugangsvoraussetzungen (z.B. Vorlage von Zeugnissen), der rechtzeitige Eingang der verbindlichen Anmeldung beim ZVA-
Bildungszentrum und die Zahlung der Teilnehmergebühr sowie die Annahme der Anmeldung durch die Akademie. Erst mit Bestätigung der Anmeldung durch die Akademie wird der Ausbildungsvertrag geschlossen.

2. Die Anmeldebestätigung durch die ZVA-Akademie erfolgt in der Regel schriftlich innerhalb von drei Wochen nach Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen beim ZVA-Bildungszentrum.

3. Ein Anspruch auf Zulassung zum gewählten Kurs besteht nicht!

§ 2 Kursgebühren

1. Die Kursgebühren werden spätestens 4 Wochen, bei Seminaren 14 Tage vor dem ersten Unterrichtstag (Kursbeginn), fällig. Wenn der belegte Kurs länger als drei Monate dauert, kann die Kursgebühr in Raten gezahlt werden. Höhe und Fälligkeit der Raten gibt das ZVA-Bildungszentrum frühzeitig bekannt.

2. Ist der Kursteilnehmer trotz zweiter Mahnung mit einer Rate im Rückstand, wird der gesamte Restbetrag der Kursgebühr sofort fällig. Bleibt die Begleichung der Restschuld in der gesetzten Frist aus, kann der Teilnehmer von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

3. Die angegebenen Kursgebühren sind Bruttopreise. Die Mehrwertsteuer kann nicht separat  ausgewiesen werden. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten sowie Kosten für Lehrmaterialien wie Bücher etc. sind vom Teilnehmer zusätzlich zu tragen und in den Gebühren nicht enthalten. Gleiches gilt für externe Prüfungsgebühren (z.B. der HWK) und Semestergebühren der Fachhochschule.

4. Durch Zahlung der Kursgebühren ist der Teilnehmer zum einmaligen Besuch der Lehrveranstaltungen laut Lehrplan und zur Nutzung der eLearning Plattform berechtigt.

§ 3 Stornierung / Kündigung

1. Die Teilnahme an Meisterkursen, am Bachelorstudiengang sowie an den Lehrgängen Optometrist (ZVA) und Intensivkurs Kl-Anpassung kann bis 90 Tage vor Kursbeginn storniert werden, ohne dass weitere Kosten oder Ersatzansprüche entstehen. Die Teilnahme an Seminaren sowie an Qualifizierungs- bzw. Spezialisierungslehrgängen kann bis 14 Tage vor Seminarbeginn storniert werden, ohne dass weitere Kosten oder Ersatzansprüche entstehen.

2. Bei nicht bestandener Gesellenprüfung kann der Meisterkurs bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden. Bei nicht bestandener Meisterprüfung kann der Bachelorstudiengang bis 30 Tage vor Kursbeginn kostenlos storniert werden.

3. Dauert die gesamte Bildungsmaßnahme länger als sechs Monate, kann der Teilnehmer erstmalig mit einer Frist 6 Wochen zur Hälfte der geplanten Dauer der Bildungsmaßnahme kündigen, d.h. 

• „Meister in Vollzeit“ Dauer 12 Monate Kündigungsmöglichkeit mit Ablauf des 6. Monats, 

• „Meister in Teilzeit“ Dauer 18 Monate Kündigungsmöglichkeit mit Ablauf des 9. Monats, 

• „Meister Dual“ Dauer 24 Monate Kündigungsmöglichkeit mit Ablauf des 12. Monats, 

• „Bachelor in Vollzeit“ Dauer 20 Monate Kündigungsmöglichkeit mit Ablauf des 10. Monats 

• „Bachelor in Teilzeit“ Dauer 24 Monate Kündigungsmöglichkeit mit Ablauf des 12. Monats.

Der Studienabschnitt Meister (Semester 1-4) und der Aufbaustudiengang (Semester 5-8) Bachelor gelten für das Kündigungsrecht als gesonderte Bildungsmaßnahme. Nachfolgend gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Quartalsende. 

4. Im Falle der Kündigung werden die Kursgebühren zeitanteilig berechnet (pro rata temporis).

5. Kündigung und Stornierung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. 

6. Das beiderseitige Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 4 Änderungsvorbehalt (Verlegung, Absage)

1. Die Durchführung des jeweiligen Kurses ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Bei Unterschreitung dieser Teilnehmerzahl kann der Kurs durch die Akademie zeitlich verlegt oder vollständig abgesagt werden. Gleiches gilt im Falle von höherer Gewalt, Krankheit bzw. Unfall von Dozenten oder sonstiger Umstände, die das ZVA-Bildungszentrum nicht zu vertreten hat.

2. Die Akademie informiert die Kursteilnehmer über eine Verlegung oder Absage des Kurses möglichst unverzüglich.

3. Im Falle einer zeitlichen Verlegung gesamter oder wesentlicher Teile des verbleibenden Kurses kann der Teilnehmer innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Bekanntgabe der Verlegung mit sofortiger Wirkung kündigen. Es gilt hierfür § 3 Absatz 4 der ZVA-Bildungszentrum-AGB entsprechend. Überzahlte Kursgebühren werden entsprechend § 3 Absatz 3 der ZVA-Bildungszentrum-AGB erstattet (pro rata temporis).

4. Die Termine der Kurse werden in der Regel 6 Monate vor Kursbeginn bekannt gegeben.

5. Ein Wechsel der Dozenten, die Verlegung einzelner Stunden oder unwesentliche
Änderungen des Lehrplans berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung der Kursgebühr. Schadensersatzforderungen im Falle einer Änderung sind ausgeschlossen. Wesentlich ist eine Änderung des Lehrplans nur dann, wenn durch sie das vorgegebene Lehrgangsziel nicht mehr erreicht werden kann.

§ 5 Pflichten der Teilnehmer

1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, pünktlich die fälligen Kursgebühren zu zahlen.

2. Änderungen der Postanschrift oder anderer persönlicher Daten sind dem ZVA-Bildungszentrum umgehend mitzuteilen. 

3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Infektion mit einer ansteckenden Krankheit zu melden, wenn dies Auswirkungen auf den praktischen Lehrbetrieb, beispielsweise bei Übungen der Kontaktlinsenanpassung, haben kann.

4. Der Teilnehmer erscheint pünktlich zum Unterricht. Er nimmt regelmäßig und vollumfänglich an den Unterrichtseinheiten des jeweiligen Kurses teil. Ein Fernbleiben vom
Unterricht ist der Akademie unverzüglich anzuzeigen. Während des Onlineunterrichtes wird der Teilnehmer die Kamera dauerhaft eingeschaltet lassen.

5. Der Teilnehmer behandelt die zur Verfügung gestellten Geräte und Materialien sowie die Unterrichtsräume pfleglich. Schuldhaft verursachte Schäden sind zu ersetzen. Die Benutzung von Handys während des Unterrichts bzw. der Praktika ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmefälle sind mit dem jeweiligen Dozenten abzusprechen. In den Praktikaräumen und während der Vorlesungen ist das Essen und Trinken untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude zu jeder Zeit untersagt.

§ 6 Ausschluss vom Kurs

1. Nachhaltige oder schwere Störungen des Ausbildungsbetriebes berechtigen das ZVA-Bildungszentrum, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Eine Pflicht zur Rückzahlung der bereits fällig gewordenen und entrichteten Gebühren besteht in diesem Fall nicht.

2. Ein nachhaltiger schwerer Verstoß ist z.b. das häufige, unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht mit Fehlzeiten von mehr als 33% in einem Semester.

§ 7 Haftungsausschluss

Ansprüche auf Schadensersatz gegen das ZVA-Bildungszentrum sind ausgeschlossen, soweit es sich dabei nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit handelt, die auf einer Pflichtverletzung der Akademie bzw. seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, oder um sonstige Schäden handelt, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Akademie bzw. seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

§ 8 Datenschutz

1. Verantwortlicher gem. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist die Akademie der Augenoptik, ZVA-Bildungszentrum e.V. vertr. d. d. Geschäftsführer, Knechtsteden 5, 41450 Dormagen.

2. Das ZVA-Bildungszentrum e.V. wird gem. Art. 6 (1) b) DSGVO personenbezogene Daten der Teilnehmer nur zum Zwecke der Durchführung der Bildungsmaßnahme speichern und verarbeiten. 

Teilnehmerdaten werden zu Fortbildungs- und Prüfungszwecken an die Handwerkskammer Düsseldorf und ggf. die Fachhochschule Aachen weitergegeben. Namenslisten der Teilnehmerlisten werden sowohl an interne und externe Dozenten als auch zur Buchhaltung an den Steuerberater weitergegeben. Bei einer finanziellen Förderung des Lehrganges bzw. des Teilnehmers wird die fördernde Stelle über die Zahlung der Teilnahmegebühr, sowie über Teilnahme und Erfolg des Teilnehmers, auf Antrag, unterrichtet.

3. Die personenbezogenen Daten werden in der Regel durch die Übermittlung des Anmeldeformulars erhoben. Teilnehmerdaten werden 10 Jahre aufbewahrt und dann gelöscht.

4. Das ZVA Bildungszentrum e.V. ist gem. Art. 6 (1) a) DSGVO berechtigt Aktivitäten des Vereins und die Leistungen seiner Kursteilnehmer zu veröffentlichen. In diesem Zusammenhang wird in Printmedien und in sozialen Netzwerken über die Aktivitäten des Vereins und besondere Leistungen von Kursteilnehmern in Text und Bilder berichtet. Der betroffene Teilnehmer kann jederzeit die hiermit erteilte Einwilligung formlos und fristlos wiederrufen. 

5. Soweit das ZVA-Bildungszentrum im Zusammenhang mit der Teilnahme an den Bildungsangeboten die Email-Adresse des Teilnehmers erhalten hat, ist das ZVA Bildungszentrum gem. Art. 6 (1) a) DSGVO berechtigt, dem Teilnehmer auch nach der Beendigung der Fortbildung Neuigkeiten, Fragebögen und weitere Informationen zu den besuchten und zu ähnlichen Bildungsangeboten des ZVA-Bildungszentrum per Email zu übermitteln. 

Der Teilnehmer kann dem jederzeit form- und fristlos gegenüber dem ZVA-Bildungszentrum mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Das ZVA-Bildungszentrum wird über das Widerspruchsrecht in jeder Email informieren. Bei Widerspruch werden die gespeicherten Daten gelöscht. 

6. Zu der Verarbeitung der personenbezogenen Daten besteht bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen jeweils das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, Einschränkung der Verarbeitung und Löschung gemäß Artikel 15 bis 18 DSGVO. 

7. Es besteht das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf.

§ 9 Urheberrecht

Eine Verwendung der Studien- und Lehrmaterialien ist nur für den eigenen Gebrauch gestattet. Insbesondere ist die Weitergabe, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte an Dritte untersagt, sofern hierzu nicht ausdrücklich schriftlich durch das ZVA-Bildungszentrum zugestimmt wurde.

§ 10 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz des ZVA-Bildungszentrums. Das ZVA-Bildungszentrum ist aber berechtigt, nach eigener Wahl auch bei jedem anderen zuständigen Gericht zu klagen.

 

Studienregularien für den Studiengang Bachelor of Science Augenoptik und Optometrie

ALLGEMEINES
Dem Lehrgangs- bzw. Studienvertrag liegen die Lehrgangsordnung des ZVA-Bildungszentrums bzw. die Studien- und Prüfungsordnungen der FH Aachen zugrunde.

ZUGANGSVORAUSSETZUNGEN
Zulassungsvoraussetzung zum ersten Studienabschnitt (Semester 1 bis 4) ist eine erfolgreich abgeschlossene Lehre im Augenoptikerhandwerk. Zulassungsvoraussetzung zum zweiten Studienabschnitt (Semester 5 bis 8) ist eine bestandene Meisterprüfung im Augenoptikerhandwerk. Abitur oder Fachhochschulreife sind nicht zwingend notwendig. GEBÜHREN UND

LEISTUNGEN
In den Lehrgangsgebühren sind folgende Leistungen inbegriffen: Der einmalige Besuch der Lehrveranstaltungen gemäß Studienplan, die Korrektur und Kommentierung von Prüfungen und Übungen sowie die Nutzung der eLearning-Angebote. Der Teilnehmer verpflichtet sich, erhaltene Studienmaterialien weder in analoger noch in digitaler Form anderen Personen zu überlassen oder zu verkaufen. Nicht in den Gebühren inbegriffen sind Kosten für Arbeitsmittel, wie z.B. Computer-Hard- und -Software, Bücher, die eigenen Kosten für Telefon und Porto, die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung bei der Teilnahme an verbindlichen oder freiwilligen Präsenzveranstaltungen sowie die Kosten für die Semestergebühren der FH Aachen und Prüfungsgebühren der Handwerkskammer (Meisterprüfung) etc. Da wichtige Informationen für Studierende über eine eLearning-Plattform kommuniziert werden, ist ein PC/Tablet mit Internet-Anschluss zwingend notwendig.

URLAUBSSEMESTER / UNTERBRECHUNG
Ein Urlaubssemester kann dem Studierenden einmal auf Antrag aus triftigen Gründen, z.B. Auslandsaufenthalt oder längere Krankheit, genehmigt werden. Der Antrag kann frühestens nach Beendigung des 2. Semesters und muss vor Beginn des letzten Semesters gestellt werden. Das Urlaubssemester umfasst 12 Monate. Im Urlaubssemester erfolgt eine Zahlungsunterbrechung der Gebühren und der Student erhält keine Leistungen, kann jedoch die eLearning-Plattform einsehen.

STUDIENABLAUF
Der Studiengang gliedert sich in zwei Studienabschnitte:
• Studienabschnitt 1: Meisterausbildung (Sem. 1-4)
• Studienabschnitt 2: Akademische Ausbildung (Sem. 5-8)

Insgesamt werden während des Studiums 210 ECTS Leistungspunkte erworben, davon 105 Credits im ersten und 105 Credits im zweiten Studienabschnitt. Ein Credit entspricht einem Arbeitsaufwand von ca. 30 Stunden. Der Studiengang vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten in fünf Bereichen:
• Augenoptik / Optometrie
• Naturwissenschaften / Ingenieurwissenschaften
• Biomedizin
• Management & Unternehmensführung
• Allgemeine Kompetenzen

PRAKTIKA
Im Studium ist je ein Praxismodul von acht Wochen im 5. Semester und zehn Wochen im 8. Semester enthalten. Die zeitliche Einordnung ist aus dem Modulplan ersichtlich. Die Suche und Bewerbung um eine geeignete Praxisstelle obliegt dem Studierenden. Im Rahmen der Praxismodule müssen unter anderem Augenglasbestimmungen, Kontaktlinsenanpassungen und optometrische Untersuchungen dokumentiert werden. Außerdem müssen zwei zweiwöchige klinische Praktika mit Hospitationen in verschiedenen Bereichen, wie ambulante Sprechstunden, Laserbehandlung oder optometrisches Screening absolviert werden. Ein Industriepraktikum ist ebenso möglich wie ein Praktikum in einer Forschungseinrichtung. Es bleibt dem Studierenden freigestellt, ob er die Praktika im In- oder Ausland absolviert.

PRÜFUNGSLEISTUNGEN
Die Modalitäten zur Erbringung von festgelegten Studien- und Prüfungsleistungen sind in der Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Augenoptik und Optometrie festgelegt. Jedes im Modulplan beschriebene Modul stellt eine abgeschlossene Studieneinheit dar, die in aller Regel innerhalb eines Semesters abgeschlossen, geprüft und bestanden werden muss.

BACHELORARBEIT UND KOLLOQUIUM
Das Studium schließt mit einer Bachelorarbeit und einem Kolloquium ab. Einzelheiten zu Fristen, Themenvergabe, Betreuung, Anfertigung und Bewertung der Bachelorarbeit sowie zum Ablauf des Kolloquiums sind in der Lehrgangsordnung sowie der Studien- und Prüfungsordnung geregelt. Bei erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Bachelor of Science (B. Sc.) verliehen.

ZWISCHENPRÜFUNG / MEISTERPRÜFUNG
Um zum zweiten Studienabschnitt zugelassen zu werden, muss der Teilnehmer eine bestandene Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk nachweisen.
Wichtige Termine im Studium Ende Semesterabschnitt 5A:
Wahl der Wahlmodule für das 7. Semester
Anfang Semesterabschnitt 6A:
Abgabe Praxisberichte aus 5. Semester
Vorstellung der Bachelorarbeitsthemen
Anfang Semesterabschnitt 7B:
Wahl des Bachelorarbeitsthemas
Abgabe der Praxisfälle zum Modul „Patient Care“
Bis 30.11.:
Abgabe Praxisberichte aus dem 8. Semester
Bis 30.04.:
Abgabe der Bachelorthesis

Weitere Details sind der, dem berufsbegleitenden Bachelorstudiengang zugrunde liegenden Studien- und Prüfungsordnung zu entnehmen.